Rechtsprechung
LG Berlin, 20.11.2013 - 65 S 152/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Korrektur eines offensichtlichen Fehlers der Betriebskostenabrechnung kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Offensichtliche Fehler in der Betriebskostenabrechnung können auch noch kurz nach der Abrechnungsfrist korrigiert werden; §§ 535, 812 BGB
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebskostenabrechnung; Korrektur eines auf Additionsfehler beruhenden ausgewiesenen Guthabens des Mieters nach Ablauf der Ausschlussfrist
- mietrechtsiegen.de
Betriebskostenabrechnung - Korrektur nach Ablauf der Ausschlussfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nebenkostenabrechnung: Offensichtliche Additionsfehler sind irrelevant!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Offensichtliche Fehler in der Betriebskostenabrechnung
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Offensichtlicher Fehler bindet Vermieter nicht
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Offensichtlicher Fehler bindet Vermieter nicht
- gevestor.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Fehlerkorrektur trotz Fristablauf
- gevestor.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Offensichtliche Fehler sind unschädlich
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Vermieter darf offensichtliche Fehler auch noch nach Fristablauf korrigieren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nebenkostenabrechnung: Vermieter darf offensichtliche Fehler korrigieren! (IMR 2014, 233)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Köpenick, 21.02.2013 - 17 C 377/12
- LG Berlin, 20.11.2013 - 65 S 152/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.03.2011 - VIII ZR 133/10
Betriebskostenabrechnung: Korrektur eines für den Mieter offensichtlichen …
Auszug aus LG Berlin, 20.11.2013 - 65 S 152/13
Nach der Rechtsprechung des BGH ist es dem Mieter aber nach Treu und Glauben verwehrt, den Vermieter an seinem Versehen festzuhalten, wenn ihm bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung ein Fehler unterlaufen ist, der für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar ist und den er kurz nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigiert hat, (BGH, Urteil vom 30. März 2011 - VIII ZR 133/10). - AG Berlin-Köpenick, 21.02.2013 - 17 C 377/12
Auszug aus LG Berlin, 20.11.2013 - 65 S 152/13
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtgerichts Köpenick vom 21.02.2013 - 17 C 377/12 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - AG Saarbrücken, 28.09.2012 - 122 C 77/12
Anforderung an die Mindestangaben einer formal ordnungsgemäßen …
Auszug aus LG Berlin, 20.11.2013 - 65 S 152/13
- 122 C 77/12 (14)).